Hinweis auf Bekanntmachung – Ausschreibung eines Erbbaurechts zur Errichtung und Betrieb eines Gebäudeensembles:

Die Gemeinde Putzbrunn ist Eigentümerin eines Grundstücks im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 72 „Kinderhaus/weiterer Gemeinbedarf an der Bürgermeister-Jakob-Straße“.

Das Grundstück soll auf Grundlage des städtebaulichen Modells „Hof“ in Verbindung mit dem derzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan mit zwei Pflege-/Demenz-Wohngemeinschaften und für bis zu 20 Mehrgenerationenwohnungen, bebaut werden.

Zur Umsetzung der vorgenannten Bebauung soll das Grundstück über einen Zeitraum von 99 Jahren im Wege einer Erbpacht zur Verfügung gestellt werden.

Bewerbungen können bis spätestens 14.02.2025 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unterstehend zum Download.