Zuschüsse

Das Förderprogramm Klimaschutz und Energiewende der Gemeinde Putzbrunn

Ziel dieses Energiesparförderprogrammes ist es, mit den jährlichen verfügbaren gemeindlichen Mitteln möglichst große Energieeinspareffekte, eine Abwendung von fossilen Energieträgern und damit einhergehend einen Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlage zu erreichen. Außerdem soll ein Anstoß für eigene Bemühungen der Bürger und Bürgerinnen in der Gemeinde zur Durchführung umweltschonender Maßnahmen über das gesetzliche Maß hinausgegeben werden.

Die Gemeinde Putzbrunn hat für das Jahr 2024 erneut ein Förderprogramm entwickelt, welches am 19.12.2023 vom Gemeinderat mit bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000 Euro einstimmig angenommen wurde. Dabei sind zum derzeitigen Stand (11.10.2024) circa 58.300 Euro zur Ausschüttung bewilligt worden und somit noch 41.700 Euro verfügbar.

Ablauf

Wichtig: Starten Sie erst nach Bewilligung mit der Durchführung der Maßnahmen. (ausgenommen Energieberatungsleistungen, Stecker-PV-Anlagen, ÖPNV)

Schritt 1: Richtlinien und geförderte Maßnahmen
Informieren Sie sich über die Antragstellung, wie den spezifischen Fördervoraussetzungen und einzureichenden Unterlagen. Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie hier.

Das Förderprogramm umfasst folgende Fördergegenstände:

  • Energieberatungsleistungen
  • Dämmungen
  • Solarthermie
  • Pufferspeicher (Wärme)
  • Wärmenetzanschluss
  • Brauchwasserwärmepumpe
  • Heizstäbe
  • Energiemanagementsysteme
  • Batteriespeicher
  • Private Ladestationen
  • Stecker-PV-Anlagen
  • Hausbegrünungen
  • Zisternen
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Schritt 2: Antragstellung

Füllen Sie das Antragsformular zur Gewährung einer Förderung für Maßnahmen der Energieeinsparung aus.
Hierzu ist auch eine Prognose über das jährlich eingesparte CO2-Äquivalent anzugeben. Diese kann durch den bei der Maßnahme eingesetzten Energieberater erfolgen oder unter Angabe der Berechnungsmethode eigens erstellt werden. Originalbelege werden wieder zurückgegeben.

Reichen Sie das Antragsformular und die maßnahmenspezifischen Antragsunterlagen vor Auftragsvergabe per E-Mail an klimaschutz@putzbrunn.de oder postalisch an Gemeinde Putzbrunn, Rathausstraße 1, 85640 Putzbrunn ein.
Anträge können nur für das laufende Kalenderjahr gestellt werden.

Schritt 3: Antragprüfung

Ihre Antragsunterlagen werden nun durch die Gemeinde oder Dritte geprüft.
Die unter Umständen fehlenden Unterlagen sind auf Anfrage innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen.
Sobald diese abgeschlossen ist erhalten Sie ein Bewilligungsschreiben mitsamt der Förderhöhe, mit welchem Sie die Maßnahme starten können.
Hinweis: Die Berücksichtigung von vollständigen Anträgen (nach der Reihenfolge der Eingänge) erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Schritt 4: Umsetzung

Sie haben nun ein Jahr Zeit, die bewilligten Maßnahmen durchzuführen. Eine Verlängerung dieser Frist, nach welcher die Förderung verfallen würde, kann schriftlich mit entsprechender Begründung beantragt wenden. Hier ist jedoch maximal ein weiteres Jahr möglich.

Schritt 5: Auszahlung

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Auszahlung des mitgeteilten Förderbetrages unter Vorlage der Rechnung (Original), des entsprechenden Zahlungsbeleges (Original) und der je nach Maßnahme individuellen Nachweise gemäß dieser Richtlinie bei der Gemeinde zu beantragen. Hierzu zählt unter anderem auch die Einreichung einer Prognose über das jährlich eingesparte CO2-Äquivalent. Diese kann durch den bei der Maßnahme eingesetzten Energieberater erfolgen oder unter Angabe der Berechnungsmethode eigens erstellt werden. Originalbelege werden wieder zurückgegeben.
Die Zuschusshöhe richtet sich nach der tatsächlich umgesetzten Maßnahme und den angefallenen Kosten. Die Zuschusshöhe kann die in Aussicht gestellte Summe nicht überschreiten, aber bei Minderkosten unterschreiten. Die maximal gewährten Fördermittel betragen innerhalb eines Jahres 4.000 € und innerhalb von drei Jahren 10.000 €.
Fördermittel, die innerhalb des Jahres nach der positiven Mitteilung der Förderung bzw. (im nachträglichen Antragsverfahren) 6 Monate nach Rechnungserhalt nicht abgerufen worden sind, verfallen. Diese Frist kann bei schriftlichem Antrag mit Begründung verlängert werden. Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der noch verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des Eingangs der für die Auszahlung maßgeblichen Unterlagen. Anträge werden nicht in das nächste Jahr übertragen. Eine Abnahme nach Abschluss einer Energiesparmaßnahme kann im Einzelfall von der Gemeinde oder einem beauftragten Dritten vor Auszahlung des Zuschusses durchgeführt werden.

Zuschuss ÖPNV

Um den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten und vermeidbare Strecken mit dem KFZ zu bestärken, bezuschusst die Gemeinde Putzbrunn seit 2022 die Nutzung des ÖPNV auf zwei Arten und Weisen:
Das erste Programm umfasst die lokale Nutzung der Busse innerhalb des Gemeindegebiets: Hier wird das Beförderungsentgelt vollständig übernommen. Einen entsprechenden Antrag auf die Erstattung der Fahrtkosten finden Sie hier. Alle Verbindungen innerhalb von Putzbrunn finden Sie hier.
Des Weiteren zahlt die Gemeinde Putzbrunn für die IsarCard65 und die IsarCard Ausbildung einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent pro Karte an Putzbrunn Bürger/innen. Nähere Informationen finden Sie auf dem Antrag. Statistiken zur Nutzung des Angebots können Sie hier einsehen.

Darüber hinaus können Sie sich bei Nutzung eines MVV-Jahresabos für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M beim Landkreis München erstatten lassen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/landkreis-flat-mvv-bezuschussung-beantragen/

Weitere Förderprogramme:

Über das gemeindeeigene Förderprogramm hinaus, gibt es noch viele weitere Förderprogramme in Deutschland. Mithilfe der nachstehenden Links können Sie eine Übersicht gewinnen, beziehungsweise weitere Informationen zu den einzelnen Programmen erlangen: