Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass die Suche nach einem Gegenstand nur in Städten und Gemeinden erfolgt, die das virtuelle Fundbüro einsetzen.
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie im Rathaus Putzbrunn anzeigen. Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
- Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Selbstverständlich können Sie das Fundstück auch Rathaus abgeben.
- Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.
- Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5%, für der Mehrwert, also ab 500 Euro, 3% des Wertes.
- Fundgegenstände werden 6 Monate lang aufbewahrt.