Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
seit der Aufstellung der Verkehrszeichen 283 für die Durchführung des Winterdienstes, erreichten uns in letzter Zeit Anfragen, ob Reduzierungen der gesperrten Parkflächen realisiert werden können. Als Hauptgrund wurde hierbei mit der Knappheit an verfügbaren Parkplätzen argumentiert, wofür wir absolutes Verständnis haben.
Die Durchführung des Winterdienstes durch den Bauhof an allen gemeindlichen Straßen und Wegen ist gemäß Gemeinderatsbeschluss für uns verpflichtend. Durch entsprechende Maßnahmen wie z. B. das Aufstellen von Halteverboten, wird für einen reibungslosen Ablauf des Winterdienstes mit unseren Räumfahrzeugen gesorgt und sichergestellt, dass auch bei schlechter Witterung, Rettungs-, Versorgungs- und Entsorgungsfahrzeuge die einzelnen Straßen problemlos befahren können.
Bei den Planungen für den Winterdienst 2024/2025 wurden im Vorfeld mit den übergeordneten Behörden sowie der Polizeiinspektion 28 die Routen der Räumfahrzeuge und Priorisierungen der Straßenzüge festgelegt, sowie die Straßenteilbereiche angezeigt, an denen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen und sicherzustellenden Mindestbreite (3,05 m inklusive 0,50 m Seitenabstand) der Straße, Einschränkungen in Form von Halteverboten notwendig sind.
In der Vergangenheit kam es häufig in den unterschiedlichsten Straßenabschnitten dazu, dass die Räumfahrzeuge ihre Arbeit nicht- oder nur eingeschränkt verrichten konnten, da die notwendige Durchfahrtsbreite nicht gewährt werden konnte.
Uns ist bewusst, dass durch das Aufstellen der Halteverbote einige Parkmöglichkeiten verloren gehen, sahen uns jedoch gefordert, aufgrund unserer Verkehrssicherungspflicht diese Maßnahmen zu treffen. Andernfalls sehen wir uns nicht in der Lage den erforderlichen Winterdienst im vollen Umfang durchführen zu können.
Wir bitten höflich um Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen.