Winterdienst und Räum- und Streupflichten in der Gemeinde Putzbrunn

Bei Schneefall und Eisglätte ist die Zusammenarbeit von Gemeinde und Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig. Die Gemeinde Putzbrunn gewährleistet den Winterdienst im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben. So richtet sich die Pflicht, Schnee zu räumen, grundsätzlich nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und der Verkehrsbedeutung ihrer Straßen. Ihre Streupflicht auf Straßen ist auf die üblichen Zeiten des normalen Verkehrsaufkommens begrenzt. Zur Nachtzeit besteht keine Räum- und Streupflicht. Auf fast allen Fahrbahnen, an sensiblen Stellen wie Ampelübergängen und Bushaltestellen sowie den zum Fahrradfahren freigegebenen Geh- und Radwegen übernimmt die Gemeinde direkt oder über einen Dienstleister das meist maschinelle Räumen (Tausalz wird aus Umweltgründen dabei nur auf wichtigen Straßenabschnitten eingesetzt).

Wo wird zuerst geräumt?

In erster Linie werden die Gemeindeverbindungs- und Hauptverkehrsstraßen (rot) sowie Fußgängerüberwege und Bushaltestellen geräumt. Dann kommen in zweiter und dritter Priorität (gelb / blau) die Nebenstraßen und verkehrsberuhigten Bereiche hinzu. Mit letzter Priorität werden dann die öffentlichen Parkplätze betreut.

Der Bauhof übernimmt zudem das Räumen und Streuen der Gehwege dort, wo keine Anlieger vorhanden sind. Der Bauhof sichert außerdem Fußgängerüberwege.

Winterdienst - Priorität Straßen

Private Räum- und Streupflicht:

Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen sind die Anlieger selbst verantwortlich. Die Schneeräum-, Eisräum- und Streubreite muss mindestens 1,50 m betragen. Die entsprechende gemeindliche Satzung finden Sie im Internet unter www.putzbrunn.de / Rathaus / Satzungen und Verordnungen.

Wann müssen Sie aktiv werden?
Schnee-, Reif- oder Eisglätte muss werktags ab 07:00 Uhr und sonn- und feiertags ab 08:00 Uhr beseitigt werden. Neu gebildetes Glatteis muss so oft wie nötig unverzüglich beseitigt werden. Die Schnee- und Eisbeseitigungspflicht endet grundsätzlich um 20:00 Uhr.

Wohin mit Schnee und Eis?
Schnee und Eis sind grundsätzlich auf geeigneten Flächen des Grundstücks abzulagern. Damit wird verhindert, dass große Schneemengen den Straßenraum einengen und den Verkehr auf Gehwegen und Straßen behindern. In Ausnahmefällen dürfen Schnee und Eis auf dem der Fahrbahn zugewandten Drittel des Gehweges und auf Seitenstreifen abgelagert werden. Auch in Straßen ohne Gehweg sollen für die Schnee- und Eisablagerung geeignete Flächen auf dem eigenen Grundstück genutzt werden. In jedem Fall sind Abflussrinnen, Hydranten, Einlaufschächte und Fußgängerüberwege freizuhalten.

Darauf sollten Sie achten:
Autos bitte immer so parken, dass Räum- und Müllfahrzeuge gut passieren können. Bitte halten Sie eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Metern ein.

Streugut:
Bürgerinnen und Bürger können Streugut in haushaltsüblichen Mengen den Streugutbehältern entnehmen. Diese werden durch die Gemeinde Putzbrunn im gesamten Gemeindegebiet aufgestellt und regelmäßig nachgefüllt. (Siehe Bild)

Winterdienst - Streugutbehälter

Das Streugut ist zum Streuen der öffentlichen Gehwege durch die Anlieger gedacht. Eine Verwendung zum Streuen privater Wegeflächen und Grundstückzufahren sowie eine Entnahme für gewerbliche Zwecke sind nicht zulässig!

Fakten zum Winterdienst:

  • Der gemeindliche Bauhof räumt ca. 19 Kilometer Straßen
    im Gemeindegebiet Putzbrunn
  • und ca. 6 Kilometer Geh- und Radwege
  • 6 Einsatzfahrzeuge
  • 14 Mitarbeiter
  • 16 Stunden einsatzbereit

Nachbarschaftshilfe
Bieten Sie älteren und kranken Menschen in Ihrer Umgebung, die den Winterdienst eventuell nicht mehr ausführen können, Ihre Hilfe an. Vielen Dank!