Bei
- Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
- einem Städtischen oder Staatlichen Versicherungsamt (Landratsamt),
- einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (vereinbaren Sie bitte einen Termin),
- einem "Versichertenberater" der bayerischen Rentenversicherungsträger* oder einem "Versichertenberater" der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Anschriftfen erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger und bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
* (gilt nicht für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Schwaben)